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FAQ
Die häufigsten Fragen rund um das Thema PKV

? Was ist eine private Krankenversicherung PKV?

Das deutsche Krankenversicherungssystem ist dual aufgebaut, neben der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gibt es die private Krankenversicherung (PKV). Privatwirtschaftliche Unternehmen bieten diese in Form von privaten Krankenzusatzversicherungen ergänzend zur GKV und anstelle der GKV als Krankenvollversicherungen an. Die Zusatzversicherungen füllen Leistungslücken der GKV, stocken diese auf, oder zahlen Leistungen, die die GKV nicht übernimmt. Stand 2020 besitzen rund 26 Millionen Bundesbürger eine private Krankenzusatzversicherung und circa 8,8 Millionen Bürger eine private Krankenvollversicherung.

Wichtig: Privat krankenversicherte Bürger müssen zusätzlich eine private Pflege-Pflichtversicherung abschließen.

? Wann ist die PKV sinnvoll?

Rund zehn Prozent der Deutschen sind privat versichert. Der Wechsel von der GKV zur PKV ist grundsätzlich für alle sinnvoll, die sich bessere medizinische Leistungen und mehr Schutz wünschen. Unter finanziellen Gesichtspunkten ist die Situation unterschiedlich: Zum Beispiel zahlen Gutverdiener ohne Vorerkrankungen in der PKV weniger Geld für mehr Leistungen als in der GKV, während Geringverdiener mit Vorerkrankungen unter Umständen besser in der GKV aufgehoben sind. Zu berücksichtigen ist auch, dass die Leistungen in der PKV im Allgemeinen stabil sind, während diese in der GKV vom Gesetzgeber gekürzt werden (können). Ein weiterer wichtiger Punkt betrifft Familien mit Kindern, da Kinder in der privaten Krankenversicherung nicht automatisch mitversichert sind.
Mit unserer Beratung erarbeiten wir Ihren individuellen Bedarf und wählen so gemeinsam die zu Ihrer Lebenssituation passende private Versicherung mit dem optimal geeigneten Tarif aus.

? Was ändert sich 2021 in der PKV?

Ab 2021 dürfen Arbeitnehmer die Gesetzliche Krankenversicherung erst ab einem Jahreseinkommen in Höhe von 64.350 Euro kündigen und in eine private Krankenversicherung wechseln – das sind 1.800 Euro mehr als noch 2020. Hinweis: Bereits privat Versicherte können privat versichert bleiben, wenn sie aufgrund der erhöhten Einkommensgrenze eigentlich wieder in die GKV wechseln müssten.

Die Beitragsbemessungsgrenze steigt auf 58.050 Euro, in der Folge zahlen viele GKV-Versicherte höhere Beiträge für die Kranken- und Pflege-Pflichtversicherung. Durch den höheren Gesamtbeitrag in der GKV steigt 2021 auch der Anspruch auf den Arbeitgeberzuschuss in der PKV auf maximal 384,58 Euro pro Monat. Der maximale Zuschuss des Arbeitgebers zur privaten Pflegepflichtversicherung beläuft sich auf 73,77 Euro pro Monat.

Wenn Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder Wohnsitz nach dem 1. Januar 2021 nach England, Nordirland, Schottland oder Wales verlegen, gelten für Sie wegen des Brexits neue Regeln. Ohne einvernehmliche Sondervereinbarung zwischen Versichertem und Versicherer endet jetzt das Versicherungsverhältnis mit dem Umzug.

? Was sind die Vor- und Nachteile der PKV?

Hauptargument für die PKV sind die besseren Leistungen, teilweise können Versicherte sogar mehr Leistungen bei geringen Beitragszahlungen erhalten. Es gibt jedoch nicht nur Vorteile. Die folgende Tabelle fasst die Vor- und Nachteil der privaten Versicherung zusammen.

Vorteile PKV Nachteile PKV
Leistungen: Bessere medizinische Leistungen Es gibt keine kostenlose Familienversicherung wie in der GKV. Für Ehepartner und Kinder fallen Beiträge an.
Freie Tarifwahl: Versicherte entscheiden, welche Leistungen sie in Anspruch nehmen möchten. Auch bei längerem Aufenthalt im Krankenhaus wird kein Krankengeld gezahlt.
Häufig sind Leistungen wie Chefarztbehandlung, Einzelbett im Krankenhaus und hochwertiger Zahnersatz Teil der PKV. PKV-Versicherte müssen auch bei Arbeitslosigkeit, Elternzeit, Mutterschutz oder Rente die volle Beitragshöhe begleichen.
Leistungen können nicht vom Staat oder Versicherer gekürzt werden (Basisleistungen in der GKV werden per Gesetz angepasst). Geringverdiener mit Vorerkrankungen sind häufig besser in der GKV aufgehoben.
Für Gutverdiener ohne Vorerkrankungen kann der monatliche Beitrag geringer sein als in der GKV. PKV-Versicherte müssen bei Vorerkrankungen teilweise hohe Zuschläge zahlen.
Ärzte nehmen sich bei der Behandlung mehr Zeit. Der Wechsel zurück in die gesetzliche Versicherung gestaltet sich meist schwierig.
Versicherte haben freie Arzt- und Krankenhauswahl, bekommen schneller Termine und müssen weniger warten.

? Welche Leistungen bietet die PKV?

Im Allgemeinen bieten die privaten Krankenvollversicherung mehr Leistungen als die gesetzlichen Krankenversicherungen. Das Leistungsniveau hängt dabei vom gewählten Tarif ab. Der gewährleistete Mindestschutz entspricht dem Niveau der GKV. Zwar können die Anbieter ihre Tarife und Leistungen frei zusammenstellen, allerdings muss jedes private Krankenversicherungsunternehmen folgende drei Tarife anbieten:

  • Der im Jahr 2009 eingeführte Basistarif deckt das Leistungsniveau der GKV ab, die Tarifkosten dürfen den jeweils geltenden Höchstbetrag der GKV nicht überschreiten.
  • Der Standardtarif hat gegenüber dem Basistarif Vorteile und ist neben weiteren Bedingungen für Versicherte zugänglich, die zum 1. Januar 2009 bereits seit zehn Jahren in einer privaten Krankenversicherung versichert waren.
  • Der Notlagentarif ist nicht frei zugänglich und übernimmt lediglich die Leistungen für die medizinische Notfallversorgung. Dieser Tarif wird automatisch aktiv, wenn Versicherte ihre Beiträge trotz mehrfacher Mahnungen nicht bezahlt haben. Nach Zahlung der fälligen Beiträge gilt wieder der zuvor gewählte Tarif mit den dazugehörigen Leistungen.

Je nach Ihrem individuellen Bedarf wählen Sie für zusätzliche Leistungen die Tarife frei aus.

  • Typische Mehrleistungen sind: Chefarztbehandlungen, Einbettzimmer im Krankenhaus, hochwertiger Zahnersatz, alternative Heilverfahren und Kuraufenthalte.
  • Für Sehhilfen ist meist die vollständige Kostenübernahme bis zu einem Höchstbetrag üblich.
  • Je umfangreicher das Leistungsniveau, desto höhere Beiträge werden fällig. Die Beitragszahlzungen hängen also vom versicherten Risiko ab und nicht vom Einkommen der Versicherten (wie es bei der GKV der Fall ist).

? Welche Leistungen bietet die PKV nicht an?

Private Krankenversicherungen zahlen grundsätzlich nur die vertraglich vereinbarten Leistungen bis zum Maximalbetrag. Nicht explizit aufgeführte Leistungen werden nicht erbracht. Auch wenn die Behandlungskosten den Maximalbetrag übersteigen, müssen Sie die Kosten übernehmen. Bei Vertragsabschluss können außerdem bestimmte Leistungen ausgeschlossen werden. Dies kann passieren, wenn bei der Gesundheitsprüfung zur Aufnahme in die PKV ein Risiko festgestellt wird. In vielen Fällen steigen die Maximalbeträge zudem gestaffelt an, sodass für Zahnbehandlungen in den ersten Jahren nach Versicherungsabschluss weniger Kosten übernommen werden als nach fünf Jahren.

? Wo kann ich PKV-Tarife kostenlos vergleichen?

Viele privat Krankenversicherte müssen sich über die Jahre mit Beitragserhöhungen auseinandersetzen. Gleichzeitig gilt es, die Leistungen im Vergleich zu konkurrierenden Angeboten im Blick zu behalten. Lassen Sie sich von uns kostenlos zu PKV-Tarifen beraten, die genau auf Ihre individuelle Lebenssituation und künftige Planungen zugeschnitten sind. Ältere Versicherte können zum Beispiel in einen Basistarif und somit günstigeren Tarif wechseln.

? Wie kann ich die PKV-Anbieter vergleichen?

Die Finanzstärke und die versicherten Leistungen unterscheiden sich bei den PKV-Anbietern teilweise erheblich. Mit der richtigen Versicherung schützen Sie sich optimal und sparen bei den Beiträgen. Vor einem Wechsel des Anbieters sollten Sie sich daher unbedingt umfassend informieren und mehrere Tarife miteinander vergleichen. Da mehrere Tausend Tarife zur Auswahl stehen, ist ein Vergleich für Versicherte kaum möglich. Es gibt Online-Tarifrechner, die versuchen mit standardisierten Fragen passende Basis-, Komfort- und Premium-Tarife vorzuschlagen. Ihre individuellen Bedürfnisse und Anforderungen an Ihre PKV können Sie jedoch besser im Rahmen einer persönlichen Beratung kommunizieren und so mit professioneller Hilfe den für Sie besten Tarif auswählen. Wir beraten Sie kostenlos!

? Wo finde ich aktuelle Testergebnisse zur PKV?

Zahlreiche Magazine und Fachzeitschriften nehmen die Leistungen der PKV-Anbieter regelmäßig unter die Lupe und stellen ihre Testergebnisse vor. Ergebnisse von seriösen Unternehmen finden Sie zum Beispiel bei der Stiftung Warentest. Der letzte große Test fand Ende 2019 statt, von den 120 getesteten Tarifen wurden nur drei mit „sehr gut“ bewertet.

Nutzen Sie unsere kostenlose Beratung für einen Vergleich der aktuellen PKV-Tarife.

? Wie kann ich meine Versicherung wechseln oder kündigen?

Seit in Deutschland die Versicherungspflicht gilt, dürfen PKV-Anbieter den Vertrag nur in Ausnahmefällen kündigen. Als PKV-Versicherter haben Sie hingegen das Recht der ordentlichen Kündigung und der Sonderkündigung. Ein weiterer möglicher Kündigungsgrund tritt ein, wenn Sie in der GKV versicherungspflichtig werden. Eine Kündigung sollte jedoch gut überlegt sein, da Sie unter Umständen Ihre Beitragsrückstellungen verlieren können.

Für die ordentliche Kündigung gilt: Sie müssen drei Monate vor Ende des Versicherungsjahres kündigen. Das Versicherungsjahr entspricht meist aber nicht immer dem Kalenderjahr, die Kündigung muss dann bis Ende September bei der Versicherung eingehen. Prüfen Sie, ob für Ihre private Versicherung eine Mindestvertragslaufzeit gilt, diese kann ein bis drei Jahre dauern und eine vorzeitige Vertragsauflösung ausschließen.

Von Ihrem Sonderkündigungsrecht können Sie Gebrauch machen, wenn sich die medizinischen Leistungen ändern oder die Beitragskosten steigen. Für das Recht zur Sonderkündigung gilt eine Frist von zwei Monaten, ab Erhalt des Änderungsschreibens.

Wichtig: Aufgrund der geltenden Versicherungspflicht wird eine Kündigung nur dann gültig, wenn Sie im Anschluss innerhalb von zwei Monaten einen neuen Versicherungsschutz nachweisen können.
Wenn Sie nach der Kündigung später wieder in die private Krankenversicherung zurückkehren möchten, lohnt sich eine Anwartschaftsversicherung. Berücksichtigen Sie auch die Altersrückstellungen. Wurde Ihre PKV vor dem Jahr 2009 abgeschlossen, verlieren Sie bei der Kündigung und dem Wechsel zu einem anderen PKV-Anbieter die Altersrückstellungen. Wurde der Vertrag nach 2009 abgeschlossen, können Sie die Rückstellungen teilweise mitnehmen. Wir prüfen für Sie, ob sich ein Wechsel rechnerisch lohnt.

Die günstigere Alternative kann der Wechsel in einen anderen Tarif beim bisherigen PKV-Anbieter sein, bei dem die Leistungen oder Beitragskosten angepasst sind. Lassen Sie sich von uns kostenlos beraten!

? Welche Hilfsmittel zahlt die PKV?

Es hängt vom gewählten Tarif ab. Anders als bei zahnärztlichen und ärztlichen Untersuchungen gibt es für Hilfsmittel in der PKV keine amtliche Gebührenordnung. Die medizinischen Hilfsmittel werden in große und kleine Hilfsmittel unterschieden. Große Hilfsmittel wie Hörgeräte und auch kleine Hilfsmittel wie Brillen und orthopädische Einlagen sind kostspielig. Auch Prothesen, Rollstühle, Inhalationsgeräte und Inkontinenz-Artikel gehören zu den Hilfsmitteln.

Achten Sie daher beim Abschluss Ihrer PKV darauf, dass die Leistungen des Hilfsmittelkatalogs zu Ihren Bedürfnissen passen. Der Versicherer zahlt nur, was im Vertrag genannt ist. Die Tarifbestimmungen informieren über die Maximalbeträge für Erstattungen und die Häufigkeit möglicher Erstattungen. Da Ihnen bei Tarifen mit offenem Hilfsmittelkatalog in der Regel viel mehr Hilfsmittel zur Verfügung stehen, kosten diese entsprechend mehr als Tarife mit geschlossenem Hilfsmittelkatalog.

In einem geschlossenen Hilfsmittelkatalog sind die erstattungsfähigen Hilfsmittel vollständig aufgelistet, während offene Hilfsmittelkataloge keine konkreten Hilfsmittel nennen und sämtliche medizinisch notwendigen Hilfsmittel erstatten – dies ermöglicht die Kostenübernahme innovativer Hilfsmittel.

? Was ist der Leistungskatalog einer PKV?

Während der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen im 5. Sozialbuch festgelegt ist, legt dieser Katalog für die PKV-Anbieter die Basisleistungen fest, die mindestens abgedeckt sein müssen. Die privaten Versicherer bieten ein großes Leistungsportfolio an. Die Leistungen sind in Tarifen gebündelt. Der Leistungskatalog der Tarife informiert darüber, welche Leistungen der Versicherte beim Arzt in Anspruch nehmen kann. Der Leistungskatalog der privaten Krankenversicherungen enthält unter anderem:

  • Angaben zu den erstattungsfähigen Leistungen
  • Informationen zur Höhe der Arzthonorare nach der Gebührenordnung für Ärzte
  • Auflistung der Hilfsmittel (offener oder geschlossener Hilfsmittelkatalog)
  • Angaben zur Erstattung von Medikamenten
  • Informationen zu Leistungen wie freier Krankenhauswahl
  • Angaben zum Umgang mit Transportkosten zum und vom Krankenhaus
  • Informationen zur Gültigkeit im europäischen Ausland

Je umfangreicher der abgedeckte Leistungskatalog, desto teurer ist der Tarif. Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) schreibt zusätzlich einen Abrechnungsschlüssel zur Berechnung der erbrachten Leistungen vor. In Ihrem Tarif kann für die Abrechnung ein x-faches der Höhe nach GOÄ festgelegt sein.Der behandelnde Hausarzt kann dann Kosten bis zum 3,5-fachen oder mehr der GOÄ berechnen.

Um Leistungen unabhängig vom Leistungskatalog in Anspruch zu nehmen, können Sie sich auch ein Privatrezept ausstellen lassen und dies aus eigener Tasche bezahlen.

? Wo finde ich aktuelle Krankenkassen-Urteile?

Zeitungen und Online-Portale informieren über Änderungen bei den Krankenkassen. Neue Urteile zum Thema finden Sie zum Beispiel auf der Website kostenlose-urteile.de. Dort werden Entscheidungen der Landessozialgerichte und Sozialgerichte präsentiert. Eine Übersicht rund um Fragen zu Leistungspflichten der Krankenkassen, Pflichten und Schutz sowie weiteren Urteilen zum Gesundheitsschutz finden Sie zum Beispiel auf krankenkassen.de.

? Was passiert mit den Arztrechnungen?

Privat Versicherte zahlen jeden Arztbesuch zunächst selbst und reichen die Arztrechnung anschließend bei ihrer Versicherung ein. Die Kosten werden entsprechend der vertraglich zugesicherten Leistungen erstattet. Sie erhalten die Rechnung nach erfolgter Behandlung, diese ist nach Zugang sofort fällig. Laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) kommen Sie in Verzug, wenn Sie die Arztrechnung nicht innerhalb von 30 Tagen begleichen (außer der Arzt hat eine andere Frist angegeben).

Wenn die Arztrechnung bei Ihrem PKV-Anbieter eingeht, prüft dieser die Rechnung auf den Umfang der erstattungsfähigen Leistungen. Ihre PKV muss den entsprechenden Betrag dann innerhalb eines Monats begleichen, vorausgesetzt sämtliche benötigten Unterlagen zur Behandlung liegen vor.

Wichtig: Bei voraussichtlichen Arztrechnungen von mindestens 2.000 Euro haben Sie Anspruch auf eine Leistungsauskunft Ihrer PKV. Ihre Versicherung muss Ihnen dann innerhalb von vier Wochen die Höhe der Kostenübernahme mitteilen, in dringenden Fällen in zwei Wochen.

Die Verjährungsfrist für das Einreichen von Arztrechnungen beträgt drei Jahre, Sie können also eine Rechnung aus dem Jahr 2018 bis Ende 2021 einreichen. Sie entscheiden, wann und ob Sie Ihre Arztrechnungen einreichen, unter Umständen bezahlen Sie kleine Rechnungen besser selbst und profitieren von Beitragsrückerstattungen.

? Was muss ich bei den Gesundheitsfragen beachten?

In der PKV orientiert sich die Höhe der Beitragszahlungen neben Kriterien wie Alter und Beruf auch am Gesundheitszustand, der per Fragebogen mit Gesundheitsfragen ermittelt wird. Auf Basis des Fragebogens erfolgt Ihre Aufnahme in die Versicherung oder unter Umständen die Ablehnung.

Bleiben Sie bei der Beantwortung der Gesundheitsfragen bei der Wahrheit. Bei bewusst oder unbewusst falschen Angaben kann die Versicherung die Bezahlung von Leistungen auch Jahre später verweigern. Absichtliche Falschangaben können den Verlust des Versicherungsschutzes zur Folge haben, die bis zu diesem Zeitpunkt gezahlten PKV-Beiträge gehen dann ebenfalls verloren und erstattete Beträge wie Krankentagegeld müssen zurückgezahlt werden. Beantworten Sie die Gesundheitsfragen korrekt, achten Sie auf die Formulierungen und genannten Zeiträume Bei Fragen zu diesem Thema helfen wir Ihnen gern weiter.

Hinweis: Gesundheitsfragen werden bei fast allen privaten Versicherungen gestellt, dazu zählen: Private Krankenversicherung, Private Rentenversicherung, Unfallversicherung, BU-Versicherung, Lebensversicherung und Krankenzusatzversicherung. Bei der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gibt es keine Gesundheitsfragen.

? Was sind die wichtigsten Leistungen einer PKV?

Die privaten Krankenversicherungen überzeugen mit ihrem umfangreichen Leistungsspektrum. Manche von ihnen sind sehr wichtig, während Sie andere eher vernachlässigen können.

  • Für ambulante Leistungen sollte die Kostenübernahme bis zum 3,5-fachen der GOÄ erfolgen.
  • Die Kostenübernahme für Gesundheitschecks sollte erfolgen, da sich regelmäßige Checks langfristig auszahlen.
  • Die Transportkosten zum Krankenhaus sollten abgedeckt sein.
  • Hilfsmittel sollte die private Krankenversicherung zu mindestens 75 Prozent übernehmen.
  • Ebenfalls wichtig ist das Krankentagegeld, das vor allem Selbstständige nicht vergessen und die Zahlung für mindestens sechs Wochen vereinbaren sollten.
  • Achten Sie auf eine freie Arzt- und Krankenhauswahl und beim Krankenhausaufenthalt mindestens das Zweitbettzimmer.
  • Zahnersatzleistungen sollte die PKV mindestens zu 65 Prozent übernehmen, Zahnbehandlungen sind mindestens 90 Prozent.

? Was bedeutet Selbstbeteiligung in der PKV?

Versicherungsnehmer in der PKV können ihre monatlichen Versicherungsbeiträge durch eine Selbstbeteiligung signifikant senken. Bei einem Tarif mit Selbstbehalt zahlen Sie einen Teil der Behandlungskosten selbst. Die Krankenversicherung übernimmt die Kosten, die über diese Grenze hinausgehen. Je höher der Selbstbehalt, desto geringer sind die Beitragszahlungen.

Wichtig: Wenn Sie Ihre Selbstbeteiligung reduzieren möchten, darf Ihre private Krankenversicherung erneut eine Gesundheitsprüfung durchführen.

? Was zählt zu den ambulanten Heilbehandlungen?

Bei der ambulanten Heilbehandlung werden Versicherte bei Krankheit oder Unfall behandelt, ohne die Nacht vor oder nach der Behandlung im Krankenhaus zu verbringen. Zu den ambulanten Heilbehandlungen gehören auf der einen Seite Verbandmittel, Heilmittel, Arzneien und Hilfsmittel, und auf der anderen Seite ambulante ärztliche Beratungen und Untersuchungen, Diagnosen mithilfe von Röntgenbildern und beispielsweise Strahlentherapien. Versicherte haben Anspruch auf ambulante Heilbehandlungen, wenn diese erforderlich sind,

  • um eine Krankheit zu erkennen oder zu heilen,
  • um Beschwerden zu lindern oder
  • um eine Verschlimmerung der Erkrankung zu verhindern.

? Werden Medikamente und Hilfsmittel ersetzt?

Medikamente und Hilfsmittel werden von den privaten Krankenversicherungen ersetzt. Der übernommene Kostenanteil hängt vom gewählten Tarif ab. Meist empfiehlt sich ein Tarif, der mindestens 75 Prozent der Kosten für Hilfsmittel abdeckt. Achten Sie hier besonders auf die Erstattungsgrenzen und mögliche Einschränkungen. Wählen Sie möglichst einen PKV-Tarif mit offenem Hilfsmittelkatalog aus, damit die Versicherung auch in der Zukunft neuartige Behandlungen übernimmt.

? Übernimmt die PKV die Kosten für Zahnersatz und Kieferorthopädie?

Ja, die PKV übernimmt die Kosten für Zahnbehandlungen, Zahnersatz und Kieferorthopädie. In welchem Umfang die Kosten übernommen werden, hängt vom gewählten PKV-Tarif, einem möglichen Selbstbehalt und den Höchstsätzen ab. Beim Wechsel in eine neue private Krankenversicherung sind die Leistungen beispielsweise gestaffelt, so dass im ersten Versicherungsjahr nur ein Teil der entstehenden Kosten bezahlt wird und in den Folgejahren mehr, bis die Versicherungen die Behandlungskosten schließlich vollständig übernehmen. Achten Sie beim Vergleich der Tarife auf die genauen Angaben zu den Tarifbedingungen.

? Zahlt die PKV die Corona-Impfung?

In Deutschland ist die Impfung gegen das Corona-Virus freiwillig. Anspruch auf die Impfung haben alle, die in der Gesetzlichen Krankenversicherung oder der Privaten Krankenversicherung versichert sind – oder deren gewöhnlicher Aufenthaltsort oder Wohnsitz in Deutschland ist. Die Impfung ist für die Versicherten der GKV und PKV kostenlos, der Bund finanziert die Impfstoffe.

? Was bedeutet stationäre Behandlung?

Das Bundessozialgericht unterscheidet zwischen ambulanter, teilstationärer und stationärer Behandlung.

  • Bei ambulanten Behandlungen verbringen die Patienten die Nacht vor und nach dem Eingriff nicht im Krankenhaus.
  • Bei teilstationären Behandlungen sind die Patienten in Tages- und Nachtkliniken untergebracht. Patienten müssen nicht durchgehend im Krankenhaus anwesend sein.
  • Bei stationären Behandlungen verbringen die Patienten ununterbrochen mindestens einen Tag und eine Nacht im Krankenhaus.

Grenzfälle zwischen dieser Einstufung sind zum Beispiel Behandlungen für Dialysepatienten, die regelmäßig aber nicht täglich versorgt werden. Diese gelten nach der Definition als ambulante Behandlungen, in der Praxis jedoch häufig als teilstationäre Behandlungen.

Privat Versicherte können das Krankenhaus für stationäre Behandlungen frei wählen und sich je nach Bedarf direkt in eine Spezialklinik einweisen lassen. Bei entsprechendem PKV-Tarif erfolgt die Unterbringung im Ein- oder Zweitbettzimmer und die Behandlung übernimmt der leitende Arzt oder der Chefarzt.

? Welche Leistungen bestehen während der Schwangerschaft?

Für privatversicherte schwangere Frauen enthält der Versicherungsschutz die wichtigen Arztbesuche, Vorsorgeuntersuchungen und die Entbindung. Kosten für medizinische Behandlungen des noch im Mutterleib befindlichen Kindes werden im vertraglich festgelegten Umfang erstattet. Die Zahlung von Mutterschaftsgeld übernimmt das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS). Anspruch auf die Zahlung haben Frauen, die am Anfang der sechswöchigen Mutterschutzfrist kein Krankenkassen-Mitglied, sondern privat krankenversichert sind und bei denen ein Beschäftigungsverhältnis besteht oder der Arbeitgeber während der Schwangerschaft oder Schutzfrist zulässig gekündigt hat.

? Was sind die Leistungsvorteile der PKV?

  • Hauptargument für den Wechsel in die PKV sind die besseren Leistungen.
  • Als Kunde bestimmen Sie den Leistungsumfang selbst und wählen diesen bedarfsgerecht aus.
  • Ärzte können Honorare bis zum 3,5-fachen Satz der Gebührenordnung und darüber hinaus abrechnen, in der Folge erhalten Versicherte meist schneller Termine und eine bessere Versorgung.
  • Leistungsvorteile gibt es für Zahnbehandlungen und Zahnersatz, Heilpraktiker-Behandlungen und stationäre Leistungen wie Chefarztbehandlung und Einbettzimmer.

? Welche Rolle spielen Vorerkrankungen beim Abschluss einer PKV?

Beim Antrag zur Aufnahme in eine private Krankenversicherung werden Vorerkrankungen im Rahmen eines Fragebogens (Gesundheitsfragen) abgefragt. Aufzuführenden Vorerkrankungen sind zum Beispiel chronische Erkrankungen. Diese haben in der Regel versicherungsmedizinische Zuschläge (Risikozuschläge) oder eine Ablehnung zur Folge. Wenn der Versicherte bewusst falsche Angaben macht, kann die Versicherung den Vertrag anfechten.

Typische Vorerkrankungen für Risikozuschläge oder eine Ablehnung:

  • Bei chronischen Erkrankungen wie bei Neurodermitis kann die PKV einen Risikozuschlag erheben oder Betroffene ablehnen. Bei Leiden wie Migräne und Heuschnupfen kommt es auf die Schwere der Erkrankung und somit den Einzelfall an.
  • Wird der Zigarettenkonsum bei der Gesundheitsprüfung abgefragt, kann für Raucher ein Risikozuschlag die Folge sein.
  • Dauerhafte Erkrankungen und solche die immer wieder auftreten können Risikozuschläge oder eine Ablehnung bedeuten.
  • Beeinträchtigungen, die mit einer erheblichen Alltagseinschränkung verbunden sind.

Statt eines Risikozuschlags haben Sie bei Vorerkrankungen alternativ die Möglichkeit, einen Leistungsauschluss zu vereinbaren. Die Versicherung zahlt dann nicht bei Behandlungen im Zusammenhang mit der Erkrankung. Diese Option sollte allerdings wohl überlegt sein. Wir beraten Sie kostenlos zu den Möglichkeiten bei Vorerkrankungen.

Hinweis: Für die Zahlung von Risikozuschlägen gibt es Ausnahmen, zum Beispiel fallen für Beiträge zum Basistarif der PKV keine Zuschläge an. Wenn Sie längere Zeit beschwerdefrei bleiben und Ihr Arzt Ihnen einen besseren Gesundheitszustand bescheinigen kann, können Risikozuschläge im Verlauf auch gesenkt werden.

? Welche besonderen Tarife gibt es in der PKV?

Es gibt spezielle Tarife für verschiedene Zielgruppen, diese unterscheiden sich im Preis mitunter deutlich.

  • Studenten können sich mit Studententarifen zu besonders geringen Kosten versichern.
  • Beamte können meist einen Ergänzungstarif zur Beihilfe wählen und sich so kostengünstig versichern.
  • Angestellte in riskanten Berufen müssen beim Vergleich der PKV-Tarife prüfen, ob für die Tätigkeit ein Zuschlag erhoben wird.
  • Für Versicherte mit riskanten Lebensumständen oder Vorerkrankungen gibt es Versicherungen mit Risikozuschlag.

? Was bedeutet der Höchstzuschuss in der PKV?

Arbeitgeber zahlen ihren Angestellten einen Zuschuss zur privaten Krankenversicherung. Beamte erhalten die sogenannte Beihilfe. Rentner können Zuschüsse erhalten, indem sie diese bei der Rentenkasse beantragen. Studenten, Freiberufler und Selbstständige müssen die Versicherungskosten komplett selbst bezahlen.

? Was ist der Ombudsmann in der Krankenversicherung?

Seit Ende 2001 gibt es in der Versicherungswirtschaft den sogenannten Ombudsmann, der Streitfälle zwischen Versicherungsnehmern und Versicherungsgebern begleitet. Der neutrale Ombudsmann vermittelt und versucht eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Die Ausübung erfolgt unabhängig, ohne Weisungen, und ist für die Beteiligten kostenlos.

? An wen wende ich mich bei Beschwerden zur PKV?

Bei Unstimmigkeiten und in Streitfällen können sich PKV-Versicherte an den Ombudsmann der PKV wenden. Dort erhalten sie juristischen Rat und Unterstützung. Die Rechtslage wird kostenlos überprüft und es wird versucht, eine zufriedenstellende Lösung zu vermitteln. Ziel ist es, eine außergerichtliche Einigung zu ermöglichen.

? Was ist der Unterschied zwischen Krankengeld, Krankentagegeld & Krankenhaustagegeld?

Die Formen dienen der Absicherung bei Verdienstausfall durch Krankheit, Arbeitsunfähigkeit und Unfall. Die Versicherung zahlt für jeden Tag der Arbeitsunfähigkeit einen vorher vereinbarten Betrag.

  • Das Krankengeld ist eine Lohnersatzleistung und wird auch als Verdienstausfallabsicherung bezeichnet, die von der GKV gezahlt wird. Die Zahlung erfolgt, wenn die sechswöchige Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber endet. In der Regel zahlen die gesetzlichen Kassen circa 70 Prozent des Bruttoeinkommens.
  • Das Krankentagegeld ist hingegen eine Leistung der PKV oder einer Zusatzversicherung. Es kann sich beispielsweise um eine private Krankenvollversicherung oder eine private Unfallversicherung handeln, die ein Unfallkrankentagegeld bezahlt. Da Freiberufler und Selbstständige im Vergleich zu Arbeitnehmern kein Anrecht auf die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall haben, dient die private Krankentagegeldversicherung der Existenzsicherung und zählt damit zu den besonders wichtigen PKV-Versicherungen.
  • Das Krankenhaustagegeld bieten nur private Versicherungen an. Es dient der Begleichung von Zusatzkosten durch den Krankenhausaufenthalt. Dabei geht es unter anderem um Zuzahlungen an das Krankenhaus oder Aufwendungen für die Haustierpflege. Das Krankenhaustagegeld wird nur für die Dauer des Krankenhausaufenthalts gezahlt.