Das deutsche Krankenversicherungssystem ist dual aufgebaut, neben der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gibt es die private Krankenversicherung (PKV). Privatwirtschaftliche Unternehmen bieten diese in Form von privaten Krankenzusatzversicherungen ergänzend zur GKV und anstelle der GKV als Krankenvollversicherungen an. Die Zusatzversicherungen füllen Leistungslücken der GKV, stocken diese auf, oder zahlen Leistungen, die die GKV nicht übernimmt. Stand 2020 besitzen rund 26 Millionen Bundesbürger eine private Krankenzusatzversicherung und circa 8,8 Millionen Bürger eine private Krankenvollversicherung.
Wichtig: Privat krankenversicherte Bürger müssen zusätzlich eine private Pflege-Pflichtversicherung abschließen.
Rund zehn Prozent der Deutschen sind privat versichert. Der Wechsel von der GKV zur PKV ist grundsätzlich für alle sinnvoll, die sich bessere medizinische Leistungen und mehr Schutz wünschen. Unter finanziellen Gesichtspunkten ist die Situation unterschiedlich: Zum Beispiel zahlen Gutverdiener ohne Vorerkrankungen in der PKV weniger Geld für mehr Leistungen als in der GKV, während Geringverdiener mit Vorerkrankungen unter Umständen besser in der GKV aufgehoben sind. Zu berücksichtigen ist auch, dass die Leistungen in der PKV im Allgemeinen stabil sind, während diese in der GKV vom Gesetzgeber gekürzt werden (können). Ein weiterer wichtiger Punkt betrifft Familien mit Kindern, da Kinder in der privaten Krankenversicherung nicht automatisch mitversichert sind.
Mit unserer Beratung erarbeiten wir Ihren individuellen Bedarf und wählen so gemeinsam die zu Ihrer Lebenssituation passende private Versicherung mit dem optimal geeigneten Tarif aus.
Ab 2021 dürfen Arbeitnehmer die Gesetzliche Krankenversicherung erst ab einem Jahreseinkommen in Höhe von 64.350 Euro kündigen und in eine private Krankenversicherung wechseln – das sind 1.800 Euro mehr als noch 2020. Hinweis: Bereits privat Versicherte können privat versichert bleiben, wenn sie aufgrund der erhöhten Einkommensgrenze eigentlich wieder in die GKV wechseln müssten.
Die Beitragsbemessungsgrenze steigt auf 58.050 Euro, in der Folge zahlen viele GKV-Versicherte höhere Beiträge für die Kranken- und Pflege-Pflichtversicherung. Durch den höheren Gesamtbeitrag in der GKV steigt 2021 auch der Anspruch auf den Arbeitgeberzuschuss in der PKV auf maximal 384,58 Euro pro Monat. Der maximale Zuschuss des Arbeitgebers zur privaten Pflegepflichtversicherung beläuft sich auf 73,77 Euro pro Monat.
Wenn Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder Wohnsitz nach dem 1. Januar 2021 nach England, Nordirland, Schottland oder Wales verlegen, gelten für Sie wegen des Brexits neue Regeln. Ohne einvernehmliche Sondervereinbarung zwischen Versichertem und Versicherer endet jetzt das Versicherungsverhältnis mit dem Umzug.
Hauptargument für die PKV sind die besseren Leistungen, teilweise können Versicherte sogar mehr Leistungen bei geringen Beitragszahlungen erhalten. Es gibt jedoch nicht nur Vorteile. Die folgende Tabelle fasst die Vor- und Nachteil der privaten Versicherung zusammen.
Vorteile PKV | Nachteile PKV |
---|---|
Leistungen: Bessere medizinische Leistungen | Es gibt keine kostenlose Familienversicherung wie in der GKV. Für Ehepartner und Kinder fallen Beiträge an. |
Freie Tarifwahl: Versicherte entscheiden, welche Leistungen sie in Anspruch nehmen möchten. | Auch bei längerem Aufenthalt im Krankenhaus wird kein Krankengeld gezahlt. |
Häufig sind Leistungen wie Chefarztbehandlung, Einzelbett im Krankenhaus und hochwertiger Zahnersatz Teil der PKV. | PKV-Versicherte müssen auch bei Arbeitslosigkeit, Elternzeit, Mutterschutz oder Rente die volle Beitragshöhe begleichen. |
Leistungen können nicht vom Staat oder Versicherer gekürzt werden (Basisleistungen in der GKV werden per Gesetz angepasst). | Geringverdiener mit Vorerkrankungen sind häufig besser in der GKV aufgehoben. |
Für Gutverdiener ohne Vorerkrankungen kann der monatliche Beitrag geringer sein als in der GKV. | PKV-Versicherte müssen bei Vorerkrankungen teilweise hohe Zuschläge zahlen. |
Ärzte nehmen sich bei der Behandlung mehr Zeit. | Der Wechsel zurück in die gesetzliche Versicherung gestaltet sich meist schwierig. |
Versicherte haben freie Arzt- und Krankenhauswahl, bekommen schneller Termine und müssen weniger warten. |
Im Allgemeinen bieten die privaten Krankenvollversicherung mehr Leistungen als die gesetzlichen Krankenversicherungen. Das Leistungsniveau hängt dabei vom gewählten Tarif ab. Der gewährleistete Mindestschutz entspricht dem Niveau der GKV. Zwar können die Anbieter ihre Tarife und Leistungen frei zusammenstellen, allerdings muss jedes private Krankenversicherungsunternehmen folgende drei Tarife anbieten:
Private Krankenversicherungen zahlen grundsätzlich nur die vertraglich vereinbarten Leistungen bis zum Maximalbetrag. Nicht explizit aufgeführte Leistungen werden nicht erbracht. Auch wenn die Behandlungskosten den Maximalbetrag übersteigen, müssen Sie die Kosten übernehmen. Bei Vertragsabschluss können außerdem bestimmte Leistungen ausgeschlossen werden. Dies kann passieren, wenn bei der Gesundheitsprüfung zur Aufnahme in die PKV ein Risiko festgestellt wird. In vielen Fällen steigen die Maximalbeträge zudem gestaffelt an, sodass für Zahnbehandlungen in den ersten Jahren nach Versicherungsabschluss weniger Kosten übernommen werden als nach fünf Jahren.
Viele privat Krankenversicherte müssen sich über die Jahre mit Beitragserhöhungen auseinandersetzen. Gleichzeitig gilt es, die Leistungen im Vergleich zu konkurrierenden Angeboten im Blick zu behalten. Lassen Sie sich von uns kostenlos zu PKV-Tarifen beraten, die genau auf Ihre individuelle Lebenssituation und künftige Planungen zugeschnitten sind. Ältere Versicherte können zum Beispiel in einen Basistarif und somit günstigeren Tarif wechseln.
Die Finanzstärke und die versicherten Leistungen unterscheiden sich bei den PKV-Anbietern teilweise erheblich. Mit der richtigen Versicherung schützen Sie sich optimal und sparen bei den Beiträgen. Vor einem Wechsel des Anbieters sollten Sie sich daher unbedingt umfassend informieren und mehrere Tarife miteinander vergleichen. Da mehrere Tausend Tarife zur Auswahl stehen, ist ein Vergleich für Versicherte kaum möglich. Es gibt Online-Tarifrechner, die versuchen mit standardisierten Fragen passende Basis-, Komfort- und Premium-Tarife vorzuschlagen. Ihre individuellen Bedürfnisse und Anforderungen an Ihre PKV können Sie jedoch besser im Rahmen einer persönlichen Beratung kommunizieren und so mit professioneller Hilfe den für Sie besten Tarif auswählen. Wir beraten Sie kostenlos!
Zahlreiche Magazine und Fachzeitschriften nehmen die Leistungen der PKV-Anbieter regelmäßig unter die Lupe und stellen ihre Testergebnisse vor. Ergebnisse von seriösen Unternehmen finden Sie zum Beispiel bei der Stiftung Warentest. Der letzte große Test fand Ende 2019 statt, von den 120 getesteten Tarifen wurden nur drei mit „sehr gut“ bewertet.
Nutzen Sie unsere kostenlose Beratung für einen Vergleich der aktuellen PKV-Tarife.
Seit in Deutschland die Versicherungspflicht gilt, dürfen PKV-Anbieter den Vertrag nur in Ausnahmefällen kündigen. Als PKV-Versicherter haben Sie hingegen das Recht der ordentlichen Kündigung und der Sonderkündigung. Ein weiterer möglicher Kündigungsgrund tritt ein, wenn Sie in der GKV versicherungspflichtig werden. Eine Kündigung sollte jedoch gut überlegt sein, da Sie unter Umständen Ihre Beitragsrückstellungen verlieren können.
Für die ordentliche Kündigung gilt: Sie müssen drei Monate vor Ende des Versicherungsjahres kündigen. Das Versicherungsjahr entspricht meist aber nicht immer dem Kalenderjahr, die Kündigung muss dann bis Ende September bei der Versicherung eingehen. Prüfen Sie, ob für Ihre private Versicherung eine Mindestvertragslaufzeit gilt, diese kann ein bis drei Jahre dauern und eine vorzeitige Vertragsauflösung ausschließen.
Von Ihrem Sonderkündigungsrecht können Sie Gebrauch machen, wenn sich die medizinischen Leistungen ändern oder die Beitragskosten steigen. Für das Recht zur Sonderkündigung gilt eine Frist von zwei Monaten, ab Erhalt des Änderungsschreibens.
Wichtig: Aufgrund der geltenden Versicherungspflicht wird eine Kündigung nur dann gültig, wenn Sie im Anschluss innerhalb von zwei Monaten einen neuen Versicherungsschutz nachweisen können.
Wenn Sie nach der Kündigung später wieder in die private Krankenversicherung zurückkehren möchten, lohnt sich eine Anwartschaftsversicherung. Berücksichtigen Sie auch die Altersrückstellungen. Wurde Ihre PKV vor dem Jahr 2009 abgeschlossen, verlieren Sie bei der Kündigung und dem Wechsel zu einem anderen PKV-Anbieter die Altersrückstellungen. Wurde der Vertrag nach 2009 abgeschlossen, können Sie die Rückstellungen teilweise mitnehmen. Wir prüfen für Sie, ob sich ein Wechsel rechnerisch lohnt.
Die günstigere Alternative kann der Wechsel in einen anderen Tarif beim bisherigen PKV-Anbieter sein, bei dem die Leistungen oder Beitragskosten angepasst sind. Lassen Sie sich von uns kostenlos beraten!
Es hängt vom gewählten Tarif ab. Anders als bei zahnärztlichen und ärztlichen Untersuchungen gibt es für Hilfsmittel in der PKV keine amtliche Gebührenordnung. Die medizinischen Hilfsmittel werden in große und kleine Hilfsmittel unterschieden. Große Hilfsmittel wie Hörgeräte und auch kleine Hilfsmittel wie Brillen und orthopädische Einlagen sind kostspielig. Auch Prothesen, Rollstühle, Inhalationsgeräte und Inkontinenz-Artikel gehören zu den Hilfsmitteln.
Achten Sie daher beim Abschluss Ihrer PKV darauf, dass die Leistungen des Hilfsmittelkatalogs zu Ihren Bedürfnissen passen. Der Versicherer zahlt nur, was im Vertrag genannt ist. Die Tarifbestimmungen informieren über die Maximalbeträge für Erstattungen und die Häufigkeit möglicher Erstattungen. Da Ihnen bei Tarifen mit offenem Hilfsmittelkatalog in der Regel viel mehr Hilfsmittel zur Verfügung stehen, kosten diese entsprechend mehr als Tarife mit geschlossenem Hilfsmittelkatalog.
In einem geschlossenen Hilfsmittelkatalog sind die erstattungsfähigen Hilfsmittel vollständig aufgelistet, während offene Hilfsmittelkataloge keine konkreten Hilfsmittel nennen und sämtliche medizinisch notwendigen Hilfsmittel erstatten – dies ermöglicht die Kostenübernahme innovativer Hilfsmittel.
Während der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen im 5. Sozialbuch festgelegt ist, legt dieser Katalog für die PKV-Anbieter die Basisleistungen fest, die mindestens abgedeckt sein müssen. Die privaten Versicherer bieten ein großes Leistungsportfolio an. Die Leistungen sind in Tarifen gebündelt. Der Leistungskatalog der Tarife informiert darüber, welche Leistungen der Versicherte beim Arzt in Anspruch nehmen kann. Der Leistungskatalog der privaten Krankenversicherungen enthält unter anderem:
Zeitungen und Online-Portale informieren über Änderungen bei den Krankenkassen. Neue Urteile zum Thema finden Sie zum Beispiel auf der Website kostenlose-urteile.de. Dort werden Entscheidungen der Landessozialgerichte und Sozialgerichte präsentiert. Eine Übersicht rund um Fragen zu Leistungspflichten der Krankenkassen, Pflichten und Schutz sowie weiteren Urteilen zum Gesundheitsschutz finden Sie zum Beispiel auf krankenkassen.de.
Privat Versicherte zahlen jeden Arztbesuch zunächst selbst und reichen die Arztrechnung anschließend bei ihrer Versicherung ein. Die Kosten werden entsprechend der vertraglich zugesicherten Leistungen erstattet.
Sie erhalten die Rechnung nach erfolgter Behandlung, diese ist nach Zugang sofort fällig. Laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) kommen Sie in Verzug, wenn Sie die Arztrechnung nicht innerhalb von 30 Tagen begleichen (außer der Arzt hat eine andere Frist angegeben).
Wenn die Arztrechnung bei Ihrem PKV-Anbieter eingeht, prüft dieser die Rechnung auf den Umfang der erstattungsfähigen Leistungen. Ihre PKV muss den entsprechenden Betrag dann innerhalb eines Monats begleichen, vorausgesetzt sämtliche benötigten Unterlagen zur Behandlung liegen vor.
Wichtig: Bei voraussichtlichen Arztrechnungen von mindestens 2.000 Euro haben Sie Anspruch auf eine Leistungsauskunft Ihrer PKV. Ihre Versicherung muss Ihnen dann innerhalb von vier Wochen die Höhe der Kostenübernahme mitteilen, in dringenden Fällen in zwei Wochen.
Die Verjährungsfrist für das Einreichen von Arztrechnungen beträgt drei Jahre, Sie können also eine Rechnung aus dem Jahr 2018 bis Ende 2021 einreichen. Sie entscheiden, wann und ob Sie Ihre Arztrechnungen einreichen, unter Umständen bezahlen Sie kleine Rechnungen besser selbst und profitieren von Beitragsrückerstattungen.
In der PKV orientiert sich die Höhe der Beitragszahlungen neben Kriterien wie Alter und Beruf auch am Gesundheitszustand, der per Fragebogen mit Gesundheitsfragen ermittelt wird. Auf Basis des Fragebogens erfolgt Ihre Aufnahme in die Versicherung oder unter Umständen die Ablehnung.
Bleiben Sie bei der Beantwortung der Gesundheitsfragen bei der Wahrheit. Bei bewusst oder unbewusst falschen Angaben kann die Versicherung die Bezahlung von Leistungen auch Jahre später verweigern. Absichtliche Falschangaben können den Verlust des Versicherungsschutzes zur Folge haben, die bis zu diesem Zeitpunkt gezahlten PKV-Beiträge gehen dann ebenfalls verloren und erstattete Beträge wie Krankentagegeld müssen zurückgezahlt werden. Beantworten Sie die Gesundheitsfragen korrekt, achten Sie auf die Formulierungen und genannten Zeiträume Bei Fragen zu diesem Thema helfen wir Ihnen gern weiter.
Hinweis: Gesundheitsfragen werden bei fast allen privaten Versicherungen gestellt, dazu zählen: Private Krankenversicherung, Private Rentenversicherung, Unfallversicherung, BU-Versicherung, Lebensversicherung und Krankenzusatzversicherung. Bei der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gibt es keine Gesundheitsfragen.
Die privaten Krankenversicherungen überzeugen mit ihrem umfangreichen Leistungsspektrum. Manche von ihnen sind sehr wichtig, während Sie andere eher vernachlässigen können.
Versicherungsnehmer in der PKV können ihre monatlichen Versicherungsbeiträge durch eine Selbstbeteiligung signifikant senken. Bei einem Tarif mit Selbstbehalt zahlen Sie einen Teil der Behandlungskosten selbst. Die Krankenversicherung übernimmt die Kosten, die über diese Grenze hinausgehen. Je höher der Selbstbehalt, desto geringer sind die Beitragszahlungen.
Wichtig: Wenn Sie Ihre Selbstbeteiligung reduzieren möchten, darf Ihre private Krankenversicherung erneut eine Gesundheitsprüfung durchführen.
Bei der ambulanten Heilbehandlung werden Versicherte bei Krankheit oder Unfall behandelt, ohne die Nacht vor oder nach der Behandlung im Krankenhaus zu verbringen. Zu den ambulanten Heilbehandlungen gehören auf der einen Seite Verbandmittel, Heilmittel, Arzneien und Hilfsmittel, und auf der anderen Seite ambulante ärztliche Beratungen und Untersuchungen, Diagnosen mithilfe von Röntgenbildern und beispielsweise Strahlentherapien. Versicherte haben Anspruch auf ambulante Heilbehandlungen, wenn diese erforderlich sind,
Medikamente und Hilfsmittel werden von den privaten Krankenversicherungen ersetzt. Der übernommene Kostenanteil hängt vom gewählten Tarif ab. Meist empfiehlt sich ein Tarif, der mindestens 75 Prozent der Kosten für Hilfsmittel abdeckt. Achten Sie hier besonders auf die Erstattungsgrenzen und mögliche Einschränkungen. Wählen Sie möglichst einen PKV-Tarif mit offenem Hilfsmittelkatalog aus, damit die Versicherung auch in der Zukunft neuartige Behandlungen übernimmt.
Ja, die PKV übernimmt die Kosten für Zahnbehandlungen, Zahnersatz und Kieferorthopädie. In welchem Umfang die Kosten übernommen werden, hängt vom gewählten PKV-Tarif, einem möglichen Selbstbehalt und den Höchstsätzen ab. Beim Wechsel in eine neue private Krankenversicherung sind die Leistungen beispielsweise gestaffelt, so dass im ersten Versicherungsjahr nur ein Teil der entstehenden Kosten bezahlt wird und in den Folgejahren mehr, bis die Versicherungen die Behandlungskosten schließlich vollständig übernehmen. Achten Sie beim Vergleich der Tarife auf die genauen Angaben zu den Tarifbedingungen.
In Deutschland ist die Impfung gegen das Corona-Virus freiwillig. Anspruch auf die Impfung haben alle, die in der Gesetzlichen Krankenversicherung oder der Privaten Krankenversicherung versichert sind – oder deren gewöhnlicher Aufenthaltsort oder Wohnsitz in Deutschland ist. Die Impfung ist für die Versicherten der GKV und PKV kostenlos, der Bund finanziert die Impfstoffe.
Das Bundessozialgericht unterscheidet zwischen ambulanter, teilstationärer und stationärer Behandlung.
Für privatversicherte schwangere Frauen enthält der Versicherungsschutz die wichtigen Arztbesuche, Vorsorgeuntersuchungen und die Entbindung. Kosten für medizinische Behandlungen des noch im Mutterleib befindlichen Kindes werden im vertraglich festgelegten Umfang erstattet. Die Zahlung von Mutterschaftsgeld übernimmt das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS). Anspruch auf die Zahlung haben Frauen, die am Anfang der sechswöchigen Mutterschutzfrist kein Krankenkassen-Mitglied, sondern privat krankenversichert sind und bei denen ein Beschäftigungsverhältnis besteht oder der Arbeitgeber während der Schwangerschaft oder Schutzfrist zulässig gekündigt hat.
Beim Antrag zur Aufnahme in eine private Krankenversicherung werden Vorerkrankungen im Rahmen eines Fragebogens (Gesundheitsfragen) abgefragt. Aufzuführenden Vorerkrankungen sind zum Beispiel chronische Erkrankungen. Diese haben in der Regel versicherungsmedizinische Zuschläge (Risikozuschläge) oder eine Ablehnung zur Folge. Wenn der Versicherte bewusst falsche Angaben macht, kann die Versicherung den Vertrag anfechten.
Typische Vorerkrankungen für Risikozuschläge oder eine Ablehnung:
Es gibt spezielle Tarife für verschiedene Zielgruppen, diese unterscheiden sich im Preis mitunter deutlich.
Arbeitgeber zahlen ihren Angestellten einen Zuschuss zur privaten Krankenversicherung. Beamte erhalten die sogenannte Beihilfe. Rentner können Zuschüsse erhalten, indem sie diese bei der Rentenkasse beantragen. Studenten, Freiberufler und Selbstständige müssen die Versicherungskosten komplett selbst bezahlen.
Seit Ende 2001 gibt es in der Versicherungswirtschaft den sogenannten Ombudsmann, der Streitfälle zwischen Versicherungsnehmern und Versicherungsgebern begleitet. Der neutrale Ombudsmann vermittelt und versucht eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Die Ausübung erfolgt unabhängig, ohne Weisungen, und ist für die Beteiligten kostenlos.
Bei Unstimmigkeiten und in Streitfällen können sich PKV-Versicherte an den Ombudsmann der PKV wenden. Dort erhalten sie juristischen Rat und Unterstützung. Die Rechtslage wird kostenlos überprüft und es wird versucht, eine zufriedenstellende Lösung zu vermitteln. Ziel ist es, eine außergerichtliche Einigung zu ermöglichen.
Die Formen dienen der Absicherung bei Verdienstausfall durch Krankheit, Arbeitsunfähigkeit und Unfall. Die Versicherung zahlt für jeden Tag der Arbeitsunfähigkeit einen vorher vereinbarten Betrag.